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Jugendschutz

Die Veranstaltungen zum Burghofsommer unterliegen dem Jugendschutzgesetz.

Der  Aufenthalt Minderjähriger ( unter 16jährige ab 22:00, 16-17jährige ab 24:00) ist nur mit vollständig und richtig ausgefüllter Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) und Ausweiskopie des unterschreibenden Erziehungsberechtigten (pro Erwachsenen ab 18 Jahre sind max. 2 minderjährige Begleitpersonen möglich) erlaubt.

Weitere Informationen und ein "Muttizettel" zum Ausdrucken gibt es unter
https://muttizettel.net