Springe zum Inhalt

Informationen für Hofbetreiber

Die verschiedenen Aktionsstandorte und Kultur-Höfe in der Innenstadt werden nicht durch den Festverein organisiert, sondern können individuell durch verschiedene Vereine, Künstler, Privatpersonen angeboten und betreut werden.

Der Festverein schließt mit dem jeweiligen Hofbetreiber einen Betreibervertrag ab. Der Hofbetreiber zahlt eine Hofumlage an den Festverein.
Dafür werden zentral vom Festverein folgende Punkte realisiert bzw. finanziert:

  • Marketing/Werbung für das Programmangebot
  • GEMA-Gebühren
  • Gestattungserlaubnis für Gastronomie
  • Festversicherung
  • Sicherheitspersonal und Erste-Hilfe-Versorgnung
  • Toiletten
  • Müllentsorgung
  • Ausnahmegenehmigung zum Lärmschutz

Folgende Festzeiten wurden für den Altstadtsommer 2018 genehmigt:
Freitag. 19.00-01.00 Uhr
Samstag 13.00-03.00 Uhr
Sonntag 10.00-21.00 Uhr

Der Hofbetreiber organisiert sowohl das gastronomische Angebot als auch das Programm auf seinem Hof selbst. Wenn ein gastronomisches Angebot erfolgt, müssen die entsprechenden Hygienevorschriften und der Jugendschutz beachtet werden:
Merkblatt Volksfeste
Merkblatt Zusatzstoffe FP und lose Abgabe
Entwurf_Merkblatt Zusatzstoffe Gastro
Merkblatt Tiefkühltemperaturen
Merkblatt Kühltemperaturen
Merkblatt Eigenkontrollen
Merkblatt Schulung
Merkblatt Allergene

Vereinbarungen mit dem Hofbesitzer werden vom Hofbetreiber eigenständig geführt. Für die individuelle Vertragsgestaltung stellen wir Ihnen hier einen Mustervertrag zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: die Innenstadt ist von Freitag früh bis Montag früh für den motorisierten Verkehr gesperrt. Es gibt auch im öffentlichen Straßenraum im Festgebiet keine Parkmöglichkeiten.
Zufahrtsgenehmigungen für die Händler und Hofbetreiber sowie die gastronomische Versorgung gibt es im Festbüro in der Touristinformation am Markt. Die Künstler werden gebeten, den Parkplatz Meierhof zu nutzen - die Zufahrt für Auf- und Abbau von Technik in das Festgelände ist möglich - bei den Einlasskräften Auftrittsort (Hof) und Künstlernamen angeben.