Zum Schutz unserer Gäste, Mitglieder und freiwilligen Helfer vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus müssen nach den aktuell gültigen Vorschriften entsprechende Regeln eingehalten werden.
Bei den Freiluftveranstaltungen ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Kann dies nicht gewährleistet werden, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Personen mit typischen Erkrankungssymptomen wie Fieber und Husten dürfen das Festgelände nicht betreten.
Wir erfassen die Kontaktdaten der Gäste gemäß der 2. SARS-Cov-2-UmgV §4.
Ausführliche Informationen zu dieser Datenerfassung finden Sie hier in einer PDF-Datei .